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Studie zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU

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Studie zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU

Projekt
Dauer
-

Im Jahr 2010 verabschiedete die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich. Das Protokoll enthält Regeln über den Zugang zu genetischen Ressourcen, zum Beispiel zu Forschungszwecken. Weiterhin verpflichtet es die Vertragsparteien sicherzustellen, dass diejenigen Länder, in denen sich genetische Ressourcen finden, und die dort lebenden indigenen Gemeinschaften für die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen und des dazugehörigen Wissens entschädigt werden. Das Ecologic Institut ist an einer Studie zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU beteiligt. Die Studie steht zum Download zur Verfügung.

Zum Download stehen bereit:

Der Annahme des Nagoya-Protokolls gingen mehrjährige Verhandlungen voraus. Kontroversen existierten vor allem zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Die größte Vielfalt an genetischen Ressourcen findet sich in Entwicklungsländern, wo sowohl die wilde also auch die landwirtschaftliche Biodiversität höher sind als in Industrieländern. Indigene und andere Gemeinschaften in Entwicklungsländern verfügen häufig über ausgeprägtes Wissen über die Nutzung genetischer Ressourcen zu landwirtschaftlichen oder medizinischen Zwecken. Vergleichbare Wissensbestände sind in den Industrieländern eher verloren gegangen. Demgegenüber sind die Forschungseinrichtungen sowie Pharma- und Agrarunternehmen, die genetische Ressourcen und das damit verbundene traditionelle Wissen für ihre Forschung nutzen, eher in Industrieländern angesiedelt. Industrieländer sind also eher Nutzer genetischer Ressourcen, während die Entwicklungsländer sie zur Verfügung stellen.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Fällen von "Biopiraterie", in denen WissenschaftlerInnen aus Industrieländern genetische Ressourcen und das dazugehörige Wissen aus Entwicklungsländern nutzten und in einigen Fällen Patente auf daraus entwickelte "Erfindungen" erhielten, ohne vorher die Zustimmung der Ursprungsländer oder der relevanten Gemeinschaften dort eingeholt zu haben oder deren Beitrag zu erwähnen. Jene Länder und Gemeinschaften erhielten häufig keinen Anteil an dem Gewinn, der mit der Vermarktung entsprechender Produkte erzielt wurde, und hatten auch sonst keinen Nutzen von der entsprechenden Forschung. Die Konvention über biologische Vielfalt von 1992 erkannte deswegen prinzipiell an, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen nur nach Zustimmung der jeweiligen Herkunftsländer bzw. relevanter Gemeinschaften dort erfolgen sollte. Ebenso legt die CBD fest, dass jene einen Anteil an den Vorteilen aus der Nutzung genetischer Ressourcen auf ihren Territorien erhalten sollen. Die Regeln über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) in der CBD sind jedoch relativ unbestimmt. Deswegen war die Entwicklung eines detaillierten internationalen Abkommens zu ABS wichtig.

Die EU hat das Nagoya Protokoll im Jahr 2011 unterzeichnet. Die vorliegende Studie untersucht Optionen für die Umsetzung des Protokolls auf EU-Ebene; ein Schwerpunkt liegt dabei auf rechtlichen Anforderungen und der Bewertung der ökonomischen Folgen einer Umsetzung in der EU. Der Beitrag des Ecologic Instituts besteht in Fallstudien zu ABS in Deutschland, Spanien, der Schweiz, Brasilien und Indien, sowie rechtlicher Analyse zu anderen Aspekten. Weitere Informationen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls innerhalb der EU finden sich auf der Website der EU Kommission.

Finanzierung
Partner
GHK (GHK), Großbritannien
Team
Dr. Christiane Gerstetter
Susanne Altvater, Ass.iur.
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Nagoya-Protokoll, CBD, Zugang und Vorteilsausgleich, Indigene, genetische Ressourcen, traditionelles Wissen, Umweltvölkerrecht
EU, Deutschland, Schweiz, Spanien, Brasilien, Indien