Kein Völkerrechtsregime existiert in völliger Loslösung von anderen Regimen und der allgemeinen Völkerrechtsordnung. Konflikte, Spannungen sowie auch Synergien sind damit unvermeidliche Folgen der Koexistenz verschiedener Regime. Solche Wechselwirkungen lassen sich auch zwischen dem Klimaregime und anderen Regimen beobachten, wie mit diesem Beitrag am Beispiel der Artenvielfalt und des Freihandels aufgezeigt wird.
In die allgemeine Völkerrechtsordnung hineingewachsen, kann das Klimaschutzregime nur im Lichte bereits bestehender Rechtsregime angemessen verstanden werden. Der Beitrag greift die gegenwärtige Diskussion über Rechtszersplitterung im Völkerrecht auf, um hieraus erwachsende Herausforderungen im Verhältnis zwischen dem Klimaschutzregime und den Bestimmungen zum Schutz der Artenvielfalt sowie des Welthandelsrechts herauszustellen.
Der Beitrag zeigt auf, dass eine verengende Schwerpunktsetzung auf Rechtskollisionen alleine das differenzierte Wesen des Klimawandels nicht adäquat zu erfassen vermag. Um hier ein besseres Verständnis der vielfältigen Wechselwirkungen zu entwickeln, muss vor allem im Verhältnis zum Artenschutzrecht das Augenmerk auch auf institutionelle Gesichtspunkte sowie die Möglichkeit einer stärkeren Zusammenarbeit und Koordination gelenkt werden.
Weiterhin kann die allgemeine Völkerrechtsdogmatik – und dort vor allem der aufkommende Grundsatz der Systemintegration – einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis des Verhältnisses von Klimaschutz und Welthandel leisten.