Unterstützung der nationalen Umsetzung der Ziele zur Wiederherstellung der Natur
Fachliche Analysen und Maßnahmenentwicklung
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Aufgrund von Landnutzungsänderungen, Verschmutzung und dem Klimawandel schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt EU-weit voran. Mehr als 80 % der Lebensräume in der EU befinden sich in einem schlechten Zustand. Im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie 2030 beginnt mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Verordnung (EU) 2024/1991) ein neues Kapitel im europäischen Naturschutz. Erstmals wurden rechtlich verbindliche und zeitlich gestaffelte Wiederherstellungsziele für alle EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Bis 2030 sollen unter anderem auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen wiederherstellungsbedürftigen Ökosystemen Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund müssen alle EU-Mitgliedsstaaten, so auch Deutschland, der EU-Kommission bis zum 01. September 2026 Entwürfe für die nationalen Wiederherstellungspläne vorlegen. Die Pläne sollen detaillierte Maßnahmen zur Erreichung der Wiederherstellungsziele enthalten.
Im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz unterstützt das Ecologic Institut, zusammen mit weiteren Projektpartner:innen, die Planung und Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne. Das Ecologic Institut trägt insbesondere durch seine Expertise bei der Bewertung von Ökosystemzuständen und der Entwicklung von Maßnahmen für den Schutz und die Wiederherstellung von Binnenland- und Küstenökosystemen aktiv zur inhaltlichen Arbeit bei. Darüber hinaus übernimmt das Ecologic Institut die Gesamtkoordination des Vorhabens, leitet die übergreifende Kommunikation der einzelnen Projektbausteine, steht im regelmäßigen Austausch mit den Auftraggeber:innen und übernimmt die Organisation zentraler Veranstaltungen.