Mit dem Europäischen Green Deal will die EU bis 2050 klimaneutral werden. Um dies zu erreichen, müssen wir unsere Energiesysteme und Volkswirtschaften dekarbonisieren. Diese Anstrengungen erfordern Investitionen in nachhaltige Wirtschafts- und Finanzaktivitäten. Ein wichtiger Baustein ist die EU-Taxonomieverordnung, die darauf abzielt, Geldströme in grüne Projekte, Technologien und Prozesse zu lenken. Die Politik tut dies, indem sie klassifiziert, was ökologisch nachhaltig ist und was nicht, und so für Transparenz bei den Investoren sorgt.
Der Mechanismus der Taxonomie ist jedoch sehr technisch. Um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden, muss die Aktivität beispielsweise mindestens einem der sechs Umweltziele dienen und darf keinem dieser Ziele widersprechen:
- Abschwächung des Klimawandels,
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Darüber hinaus müssen soziale Garantien und bestimmte Kennzahlen und Benchmarks erfüllt werden. Da es sich bei der Regulierungspolitik um ein lebendes Dokument handelt, muss sie alle drei Jahre überprüft und erweitert werden, um weitere wirtschaftliche Aktivitäten einzubeziehen oder ihre operativen Anforderungen anzupassen.
In diesem Projekt begleitet das Ecologic Institut diesen Gestaltungsprozess kritisch, bereitet Keynotes vor und fördert den Austausch zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. In zwei Podcasts, einem Webinar und einem Dinner-Dialog fördert das Ecologic Institut den politischen Diskurs und die Möglichkeit zur Diskussion der für die Taxonomie und den Klimaschutz relevanten Themen.
Das Projekt wird von der Stiftung Mercator gefördert.