Guidance Note on Site Selection
Support to Member States regarding the monitoring of effects of air pollution on ecosystems according to Article 9(1) of the NEC Directive (Directive (EU) 2016/2284)
- Publikation
- Zitiervorschlag
Landgrebe, R., Best, A., Hayes, F., Stein, U., Harker, G., Schritt, H., Duin, L., and Deacon, S. 2022: Guidance note on site selection: Support to Member States regarding the monitoring of effects of air pollution on ecosystems according to Article 9(1) of the NEC Directive (Directive (EU) 2016/2284).
Luftverschmutzung ist nicht nur das größte umweltbedingte Gesundheitsproblem in der EU, sondern schädigt auch die Umwelt und Ökosysteme. Gemäß Artikel 9 der NEC-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2284) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Ökosysteme in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen, indem sie ein Überwachungssystem einführen, das die Lebensräume und Ökosystemtypen des Mitgliedstaats abdeckt. Alle vier Jahre sind die Mitgliedstaaten verpflichtet der Kommission und der Europäischen Umweltagentur Informationen über ihre Überwachungsstandorte und überwachten Parameter zu übermitteln. Die zweite Runde der Berichterstattung ist für die Überwachungsstandorte im Juli 2022 und für die überwachten Parameter im Juli 2023 fällig.
Um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten und der Verbesserung ihres Monitorings zu unterstützen, entwickelte das Ecologic Institut einen Leitfaden für die Standortauswahl. Die Anwendung dieses Leitfadens hilft den Mitgliedstaaten, ein repräsentatives Netz von Ökosystemüberwachungsstandorten in der gesamten EU aufzubauen, das Süßwasserökosysteme, natürliche und naturnahe Lebensräume sowie Wälder abdeckt. Der Leitfaden für die Auswahl der Gebiete ist freiwillig, damit die Mitgliedstaaten sie entsprechend ihrer eigenen Gegebenheiten anwenden können. Sie können zum Aufbau eines neuen Überwachungsnetzwerks oder zum Erweitern/Verbessern eines bestehenden Netzwerks verwendet werden, um die am besten geeigneten Standorte zu ermitteln.
Das Ecologic Institut leitete auch die Entwicklung einer neuen Berichtsvorlage, die den Mitgliedstaaten eine strukturierte und empfohlene Möglichkeit bietet, sowohl obligatorische als auch vorgeschlagene Parameter zu berichten. Die überarbeitete Vorlage wird verwendet, um die zweite Runde der Berichterstattung in den Jahren 2022-23 zu unterstützen.
Beide Instrumente wurden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Europäischen Umweltagentur und Mitgliedern der Arbeitsgruppe "Wirkungen" unter dem Luftverkehrsabkommen entwickelt.