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Analyse von Ökosystem-Monitoring-Daten gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2016/2284 (EU)

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Analyse von Ökosystem-Monitoring-Daten gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2016/2284 (EU)

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Dieses Projekt liefert wichtige Beiträge zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat über die Umsetzung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen (NEC) (2016/2284/EU), der bis zum 1. April 2020 vorzulegen ist. Nach der NEC-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission und der Europäischen Umweltagentur Daten über die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme zur Verfügung zu stellen, die sie mittels  Messstandorten sammeln, die wie ein Netz über die verschiedenen Lebensräume und Waldökosystemtypen verteilt sind. Dieses Projekt analysiert die eingereichten Daten – auch hinsichtlich Vollständigkeit und Qualität – und analysiert, wie des Ökosystem-Monitoring und der Berichtsprozess zukünftig verbessert werden könnten.

Projektziele

Dieser wichtige Schritt auf dem Weg zu einem besseres Verständnis der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme in der EU verfolgt drei Ziele:

  1. Überprüfung auf Vollständigkeit und Qualität der von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2019 gemäß Artikel 10 Absatz 4a der NEC-Richtlinie zu meldenden Daten.
  2. Auswertung der Daten und Entwicklung einer Grundlage für die Kommission zur kontinuierlichen Analyse der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme auf Mitgliedstaaten- und EU-Ebene, um Trends im Zeitverlauf auch in künftigen Berichtsrunden zu erkennen.
  3. Bewertung, ob und wie die Bereitstellung von Daten für die Analyse der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme und hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Berichten verbessert werden könnten; Erarbeitung von notwendigen und geeigneten Empfehlungen für Mitgliedstaaten und/oder die Kommission.

Methodik

Das Projektteam entwickelt zunächst ein rein tabellenbasiertes Datentool, das als Informationsanalysesystem (IAS) bezeichnet wird. Der IAS ermöglicht eine konsolidierte Datenspeicherung sowie anpassbare Analysen und Visualisierungen. Bei Bedarf können Daten in andere Anwendungen (z.B. GIS-Kartierung) exportiert werden. Im Anschluss überprüft das Projektteam Inhalt und Formate der von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten und führt eine Vollständigkeitsprüfung durch. Eine qualitative und quantitative Analyse dieser Daten dient hierbei als Ausgangsbasis und als Bezugspunkt für künftige Analysen der Kommission. Schließlich identifiziert das Projektteam auf der Grundlage seiner Erfahrungen, aber auch mittels Interviews mit Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, einer Webkonferenz mit der Kommission, der Europäischen Umweltagentur und den wichtigsten Interessengruppen mögliche Verbesserungen im Prozess der Überwachung und Berichterstattung der Ökosysteme. Ecologic Institut führt das Projekt eigenständig durch.

Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach der neuen NEC-Richtlinie

Im Jahr 2016 trat eine neue Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen (NEC) (2016/2284/EU) in Kraft, die die Richtlinie 2001/81/EG ersetzt. Mit dieser neuen Richtlinie wurden neue Verpflichtungen zur Emissionsminderung für fünf wichtige Luftschadstoffe bis 2020 und 2030 eingeführt. Artikel 9 der NEC-Richtlinie befasst sich mit der Frage des Monitorings der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme und besagt, dass "die Mitgliedstaaten die Überwachung der negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme auf der Grundlage eines Netzes von Überwachungsstandorten sicherstellen, das für ihre Süßwasser-, natürlichen und naturnahen Lebensräume und Waldökosystemtypen repräsentativ ist und einen kosteneffizienten und risikobasierten Ansatz verfolgt". Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission und der Europäischen Umweltagentur erstmals bis zum 1. Juli 2019 Daten des Monitorings zur Verfügung zu stellen und diese alle vier Jahre zu aktualisieren.

Die NEC-Richtlinie hebt hervor, dass die Überwachung von zentraler Bedeutung ist, um die Fortschritte bei der Verringerung der Luftverschmutzung in der EU zu bewerten und festzustellen, ob die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, nationale Luftreinhalteprogramme aufzustellen.

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Schlüsselwörter
Luftverschmutzung, Ökosysteme, NEC-Richtlinie, Mitgliedstaaten, EU-28
Europa
Datenanalyse