Der Beitrag von Herkunftsbezeichnungen zu Umweltqualität und sozialen Gesichtspunkten
- Präsentation
- Datum
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- Ort
- London, Vereinigtes Königreich
- Vortrag
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Stephanie Wunder
Im Rahmen des zweitägigen Workshops "Geistige Eigentumsrechte und nachhaltige Entwicklung" diskutierten Projektpartner und internationale Experten die Ergebnisse des IPDEV Projektes „Handel, geistige Eigentumsrechte und nachhaltige Entwicklung“. Stephanie Schlegel vom Ecologic Institut präsentierte die Projekt-Ergebnisse zum Beitrag von Herkunftsbezeichnungen zu Umweltqualität und sozialen Gesichtspunkten. Ihr Vortrag kann heruntergeladen werden. Benjamin Görlach und Dora Schaffrin sprachen zum internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
Das IPDEV Projekt ist ein im Rahmen des FP6 finanziertes Projekt der Europäischen Kommission, DG Forschung. Es zielt auf die Untersuchung des Einflusses von geistigen Eigentumsrechten auf ökonomisches Wachstum, Umweltschutz und soziale Ziele.
Das Ecologic Institut war im Rahmen von zwei Arbeitspaketen am Projekt beteiligt: Arbeitspaket 3 „Untersuchung der Eignung geografischer Herkunftsbezeichnungen als Instrument zur Verbesserung der Umweltqualität und der Wettbewerbsfähigkeit von landwirtschaftlichen Produkten“ sowie Arbeitspaket 5: „Effektives Capacity Building zur Umsetzung der Gesetzgebung von Zugangs- und Eigentumsrechten im Bereich der landwirtschaftlichen Biodiversität“.
Zur Untersuchung der Eignung geografischer Herkunftsbezeichnungen als Instrument zur Verbesserung der Umweltqualität wurden mehrere europäische Fallstudien durchgeführt. Hierzu zählen auch die von Ecologic untersuchten Produkte Spreewälder Gurken, Diepholzer Moorschnucke und Schwäbisch Hällisches Qualitätsschweinefleisch.
Die Auswertung aller Fallstudien zeigte, dass die Verbesserung der Umweltqualität in der Regel eine ökonomischen Motiven nachrangige Überlegung bei der Etablierung des rechtlichen Schutzes ist, und dass Umweltqualitätsziele selten in die geschützte Spezifikation des Produktes aufgenommen werden. Dennoch legen die untersuchten Studien nahe, dass unter geografischen Herkunftsbezeichnungen geschützte Produkte umweltfreundlicher als industriell gefertigte Vergleichsprodukte hergestellt werden können. In vielen Fällen tragen Produkte mit geschützten Herkunftsbezeichnungen zum Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften bei, die Produktion findet häufig auch direkt in Schutzgebieten statt.
Aufgrund der stark variierenden Umweltauswirkungen können geografische Herkunftsbezeichnungen aber nicht per se als Garanten einer nachhaltigen Produktion und Entwicklung gelten. So gibt es auch Beispiele, in denen die Produktion sich kaum von der Herstellung von nicht geschützten und industriell gefertigten Alternativprodukten unterscheidet.
Hingegen kann festgestellt werden, dass in den Fällen, in denen die Produktspezifikation auch Umweltanforderungen definiert und Umweltschutzziele ein motivierender Faktor bei der Etablierung des Schutzsystems war, es ungleich wahrscheinlicher ist, dass das Produkt umweltfreundlich hergestellt wird.
Herausgestellt werden muss auch, dass Umweltnutzen oft auch nicht durch den Schutz der Herkunftsbezeichnung erzielt werden, sondern durch Sekundäreffekte und Synergien mit anderen Bereichen (Agrarumweltmaßnahmen, Synergien mit Ökotourismus und Umweltbildungsprojekten etc.).
Die Präsentation von Stephanie Schlegel kann heruntergeladen werden [pdf, 232 KB, Englisch].