European Union Action to Fight Environmental Crime (EFFACE): Conclusions and Recommendations
on fighting environmental crime more effectively
- Publikation
- Zitiervorschlag
Faure, Michael; Niels Philipsen; Teresa Fajardo del Castillo et. al. (2016): Conclusions and Recommendations. Study in the framework of the EFFACE research project.
Dieser Bericht enthält die Ergebnisse und Politikempfehlungen dazu, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Umweltkriminalität besser bekämpfen können. Sie sind Ergebnis des EU-finanzierten Forschungsprojekts "European Union Action to Fight Environmental Crime" (EFFACE). Der Bericht unterscheidet zwischen Kernempfehlungen und ergänzenden Empfehlungen; zudem enthält er Hinweise auf weiteren Forschungsbedarf.
Das Team von Ecologic Institut hat insbesondere Beiträge dazu geliefert, wie die Kooperation zwischen Behörden verbessert und die Zivilgesellschaft besser in die Lage versetzt werden kann, gegen Umweltkriminalität vorzugehen. Zudem hat Ecologic Institut Vorschläge zur Weiterentwicklung der Regeln über die Haftung von Unternehmen und Unternehmensverantwortung entwickelt.
Kernempfehlungen von EFFACE
Einige der zentralen Empfehlungen sind die folgenden:
- Auf EU-Ebene sollte es Regeln zur Beschlagnahme der durch Umweltkriminalität generierten Profite geben.
- Die Mitgliedstaaten sollten durch EU-Recht verpflichtet werden, Statistiken zur Anzahl der Verletzungen von Umweltrecht, diesbezüglichen Ermittlungsverfahren sowie verhängten Sanktionen zu veröffentlichen.
- Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung effektiver Sanktionen unterstützen; dazu gehören zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen. Sie sollten zusätzlich zu den klassischen Sanktionen wie Gefängnis- und Geldstrafen ergänzende Sanktionen und Maßnahmen in ihre Rechtssysteme einführen und anwenden. Dazu gehören zum Beispiel die Schließung von Unternehmen, der Entzug von Genehmigungen, die Beschlagnahme von illegal generierten Profiten oder das Publikmachen des Fehlverhaltens einzelner Unternehmen.
- Nicht-bindende Richtlinien über die Strafverfolgung und die Verhängung von Sanktionen in Fällen von Umweltkriminalität sollten entwickelt werden und dann in der EU Anwendung finden. Idealerweise sollten diese Richtlinien von Praktiker-Netzwerken mit Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten (z. B. Staatsanwälten oder Richtern) entwickelt werden.
- Die Mitgliedstaaten sollten spezialisierte Institutionen für Strafverfolgung und Rechtsprechung zu Umweltkriminalität einrichten.
- Die EU sollte Minimalkriterien für Umweltinspektion und Umweltüberwachung definieren.
- Eurojust, die Europäische Staatsanwaltschaft, Netzwerke von Strafverfolgern und Europol sollten eine wichtigere Rolle bekommen; Netzwerke von relevanten Behörden auf der nationalen Ebene sollten ebenso gefördert werden.
Die Ergebnisse und Politikempfehlungen sind das Ergebnis von fast 40 Monaten Forschung. Dazu gehörten juristische Analysen, die Analyse von Daten, Fallstudien und eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des EU-Ansatzes im Kampf gegen Umweltkriminalität.
Prioritäten bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität
EFFACE hat neun Bereiche ausgewählt, in denen Politikempfehlungen besonders wichtig erschienen, und hat einen Bericht zu jedem dieser Bereiche erstellt:
- Daten- und Informations-Management
- Weitere Harmonisierung des Umweltstrafrechts auf EU Ebene
- Sanktionen (administrative, strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren)
- Arbeit der Vollzugsbehörden und Kooperation zwischen ihnen
- Vertrauens- und kooperationsbasierte Ansätze: Opfer von Umweltkriminalität und Zivilgesellschaft
- Externe Dimension von Umweltkriminalität – was kann die EU tun?
- Nutzung von Umwelthaftung
- Organisierte Umweltkriminalität
- Unternehmensverantwortung und Haftung für Umweltstraftaten
Diese Berichte dienten als Grundlage für die Politikempfehlungen von EFFACE. Die vorläufige Fassung der Ergebnisse und Empfehlungen von EFFACE wurden im Rahmen eines Workshops im Oktober 2015 und der EFFACE Abschlusskonferenz im Februar 2016 mit ExpertInnen diskutiert.