Im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union müssen die beitretenden Länder den Bestand der existierenden europäischen Regelungen (acquis communautaire) umsetzen. Dadurch sind Auswirkungen auf die Höhe der Treibhausgasemissionen dieser Staaten zu erwarten. Im vorliegenden Projekt wurden diese Auswirkungen für Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn genauer untersucht.
Die Studie untersucht, welche Auswirkungen durch den EU-Beitritt der Beitrittskandidaten Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn auf die Treibhausgasemissionen dieser Länder zu erwarten sind. Diese Frage ist sowohl in Hinblick auf die im Rahmen der Anwendung der Kyoto-Mechanismen (v.a. Emissionshandel) verfügbaren Emissionskredite als auch für die Rolle einer voraussichtlich erweiterten EU in der internationalen Klimapolitik von Interesse. Ausgangspunkt der Untersuchung war dabei, dass die Beitrittsstaaten vor ihrer Aufnahme in die EU das existierende EU-Recht (Acquis Communautaire) umsetzen müssen. Die Art der Auswirkung auf den Ausstoß von Treibhausgasen hängt neben der zugrunde liegenden EU-Regelung von verschiedenen Ausgangsbedingungen in den einzelnen Staaten ab, eine quantitative Abschätzung ist in Teilbereichen möglich. In zehn der identifizierten zwölf Regelungsbereiche ließ die Studie eine Minderungswirkung erwarten, wobei insbesondere im Zuge der Energiemarktliberalisierung durch die spezifischen Ausgangsbedingungen in den Beitrittsstaaten mit einem erheblichen Minderungspotenzial zu rechnen ist. Dagegen ist davon auszugehen, dass sich im Agrarsektor durch die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die Verhältnisse in den Beitrittsstaaten denen in den jetzigen EU-Mitgliedstaaten angleichen werden, wodurch das Emissionsniveau der Kandidatenländer in diesem Bereich ansteigen dürfte.
Der Projektbericht ist unten zum Herunterladen verfügbar.