Beschwerde- und Mediationsverfahren im Umweltbereich in den EU Mitgliedsstaaten
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Die Verbesserung der Anwendung und Durchsetzung des Europäischen Umweltrechts wird eines der wesentlichen Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union sein. In einer Studie für die Europäische Kommission erarbeiten das Ecologic Institut, das Institute for European Environmental Policy und BIO Intelligence Service verschiedene Optionen einer Optimierung der mitgliedsstaatlichen Beschwerde- und Mediationsmechanismen im Umweltbereich.
Hintergrund
Das Umweltrecht ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass direkt und unmittelbar von Schäden betroffene Personen fehlen. Zudem ist das Umweltrecht oft hoch komplex. Deshalb werden in diesem Rechtsgebiet spezielle Beschwerdeverfahren ebenso benötigt wie innovative Ansätze, so z. B. Mediationsverfahren oder die Aktivität von Ombudsinstitutionen oder Petitionsausschüssen. In den Mitgliedsstaaten gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Beschwerdemechanismen mit spezifischen Voraussetzungen. Diese hängen im Wesentlichen von der jeweiligen Rechtstradition sowie gegebener Verwaltungsstrukturen ab. Daneben gibt es in einigen Mitgliedsstaaten bereits Erfahrungen mit innovativen Ansätzen insbesondere der Konfliktlösung, die als "good-practice"-Beispiele für den Umgang mit Beschwerden im Umweltbereich herangezogen werden können. Derzeit gibt es allerdings noch keinen allgemeinen Regelungsrahmen zum Umgang mit Beschwerden auf nationaler Ebene.
Projektziele
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Projekt:
- die Charakteristika unterschiedlicher Beschwerde- und Mediationsmechanismen in 10 ausgewählten Mitgliedsstaaten identifiziert und analysiert;
- die Besonderheiten bestehender Beschwerdeverfahren herausgearbeitet, die geeignet sind,
• das Vertrauen der Bevölkerung in die wirksame Umsetzung des EU-Umweltrechts, sowie
• kosteneffektive und praktikable Überprüfungen zu gewährleisten; - Mediationsverfahren auf ihre Einsatztauglichkeit bei der Konfliktlösung im Bereich des EU-Umweltrechts bzw. dessen nationalstaatlicher Umsetzung geprüft;
- Vorschläge erarbeitet, wie diese Mechanismen mit Blick auf eine bessere Durchsetzung des EU-Umweltrechts verbessert werden können.
Im Falle der ausreichenden Datenverfügbarkeit erfolgt eine Quantifizierung der Abschätzung der Folgen der vorgeschlagenen Maßnahmen, ansonsten werden qualitative Überlegungen angestellt.