Das juristische Kurzgutachten von Ecologic prüft im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe und des Büros am Fluss e.V. ein Pilotprojekt zur Förderung von modernisierten kleinen Wasserkraftanlagen durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009). Die Kosten für eine Modernisierung, die die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung erfüllt, sind oft so hoch, dass sie durch die EEG-Vergütung für eine einzelne kleine Wasserkraftanlage nicht gedeckt würden. Das juristische Kurzgutachten des Ecologic Instituts prüft, ob die Betreiber aller Anlagen, die sich an gemeinsam getroffenen Maßnahmen beteiligt haben, die Förderung nach EEG 2009 erhalten können, auch wenn nicht unmittelbar an jeder einzelnen Wasserkraftanlage Maßnahmen getroffen werden.
Die EEG-Förderung für kleine Wasserkraft setzt voraus, dass ein guter ökologischer Zustand erreicht oder der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. Können die Kosten für solche Maßnahmen durch die EEG-Vergütung für eine einzelne kleine Wasserkraftanlage nicht abgedeckt werden, hat der Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage keinen ökonomischen Anreiz, seine Anlage entsprechend zu modernisieren. Um dieses Problem zu vermeiden, untersucht ein Pilotprojekt der Deutschen Umwelthilfe, inwiefern mehrere Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen gemeinsam Maßnahmen durchführen können, die den ökologischen Zustand an mindestens einer Wasserkraftanlage verbessern. Die Betreiber teilen die Kosten der gemeinsam durchgeführten Maßnahme unter sich auf. Das juristische Kurzgutachten des Ecologic Instituts prüft die Vergütungsfähigkeit solcher gemeinsam getroffener Maßnahmen.