Das Ecologic Institut begleitet die Herstellung der Rechtsfähigkeit des Adaptation Fund Board unter dem Kyoto-Protokoll in Deutschland. Der Adaptation Fund Board (AFB, Rat des Anpassungsfonds) ist das Leitungsgremium des Anpassungsfonds, eines Finanzierungsmechanismus unter dem Kyoto-Protokoll. Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch rechtliche Expertise bei der Vorbereitung des deutschen Angebots, der deutschen Gesetzgebung und ihrer völkerrechtlichen Einbettung.
Der Anpassungsfonds spielt im Kontext der Klimarahmenkonvention eine wichtige politische Rolle. Die 4. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls beschloss 2008 in Posen, dass dem Adaptation Fund Board Rechtsfähigkeit eingeräumt wird, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben im Hinblick auf den so genannten „direkten Zugang“ von Entwicklungsländern zu Mitteln des Fonds erforderlich ist. Insbesondere soll der Adaptation Fund Board rechtliche Vereinbarungen mit Mittelempfängern eingehen und die Einhaltung der Projektkriterien und Treuhandstandards sicherstellen und ggf. durchsetzen können. Als Sitzstaat des Sekretariats der Klimarahmenkonvention und des Sekretariats des Kyoto-Protokolls sowie regelmäßiger Tagungsort der Vertragsparteien bewirbt sich Deutschland, auch den AFB zu beheimaten und die erforderliche Rechtsfähigkeit in Deutschland herzustellen. Dabei sind rechtliche Fragen auf völkerrechtlicher und deutscher Ebene zu klären und rechtlich in Einklang zu bringen. Das Ecologic Institut unterstützt das BMZ in rechtlicher Hinsicht in den Verhandlungen und der Abstimmung mit dem AFB sowie bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Rechtsfähigkeit im deutschen Recht. Rechtsfragen betreffen insbesondere den Rechtsstatus des AFB im Völkerrecht, das Rechtsverhältnis zwischen dem AFB und Deutschland, die rechtliche Form der Herstellung der Rechtsfähigkeit in Deutschland, den zu gewährenden Status, den Umfang der einzuräumenden Rechte und Immunitäten, und die zur Umsetzung erforderlichen rechtlichen Maßnahmen.