Das Projekt begleitete die Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS). Hintergrund waren wesentliche europarechtliche Änderungen des bestehenden Systems, zu denen die Einbeziehung des Flugverkehrs, neue Zuteilungsregeln sowie die CCS-Richtlinie gehören. Das Ecologic Institut unterstützte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch praxisorientierte juristische und ökonomische Analysen bei der Vorbereitung und Umsetzung der dazu erforderlichen Regelungen.
Der Emissionshandel erfasst rund 50% der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen und ist aus diesem Grund eines der zentralen Instrumente für den Klimaschutz in Deutschland und der EU. Ziel des ETS ist es, Treibhausgas-Emissionen effizient zu vermeiden. Die EU etablierte das ETS Instrument in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 und beschloss 2009 umfassende Änderungen der Emissionshandelsrichtlinie sowie die CCS-Richtlinie. Das Projekt unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht und bei der Verabschiedung der in den Richtlinien vorgesehenen Durchführungsmaßnahmen im Komitologieverfahren auf europäischer Ebene. Begleitend entwickelt das Projekt Vorschläge zur Fortentwicklung des umweltrelevanten Energierechts, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu gehören insbesondere rechtliche und ökonomische Analysen in den Bereichen Einbeziehung des Flugverkehrs, kostenlose Zuteilung und Auktionierung, Überwachung und Berichterstattung, Maßnahmen zur Unterstützung der „carbon leakage“ Sektoren, sowie Rechtsrahmen für die Abscheidung, den Transport und die Ablagerung von CO2 (CCS).