Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV): Eine kurze Einführung für AnlagenbetreiberInnen
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Kaphengst, Timo; Stephanie Schlegel und Katharina Umpfenbach 2009: Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV): Eine kurze Einführung für AnlagenbetreiberInnen. Berlin: Ecologic Institut.
Nach wie vor polarisiert die Debatte über die Nachhaltigkeit von Bioenergie die umweltpolitische Diskussion. Um die Ziele bei der Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse (Biokraftstoffe und Pflanzenöle) auf nachhaltige Weise zu erreichen, wurde in Deutschland die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) erlassen, die am 24. August 2009 in Kraft trat. Zur Erläuterung der wesentlichen neuen Anforderungen an AnlagenbetreiberInnen erstellte das Ecologic Institut ein Hintergrundpapier.
Für die Grundvergütung nach dem EEG müssen zum Beispiel Anforderungen an die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Biomasseanbauflächen eingehalten und eine positive Treibhausgasbilanz nachgewiesen werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen soll über Zertifizierungen bzw. Bescheinigungen von UmweltgutachterInnen erfolgen. Mit dem Internationalen Nachhaltigkeits- und Kohlenstoffzertifizierungssystem (ISCC) liegt seit Januar 2010 nun auch das erste durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannte System für die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse in Deutschland vor.
Ziel des im Oktober 2009 erstellten Hintergrundpapiers war es, eine Handreiche für Anlagen- und Netzbetreiber bereitzustellen, die auf verständliche Weise aufzeigt, welche Anforderungen im Rahmen der BioSt-NachV beim Einsatz von Pflanzenöl zur Verstromung auf sie zukommen.
Das Hintergrundpapier [pdf, 260 KB, Deutsch] kann hier heruntergeladen werden.