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Schaffung von Grundlagen für die Anwendung von Ausnahmetatbestände gemäß WRRL in Österreich

Schaffung von Grundlagen für die Anwendung von Ausnahmetatbestände gemäß WRRL in Österreich
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Schaffung von Grundlagen für die Anwendung von Ausnahmetatbestände gemäß WRRL in Österreich

Projekt
Dauer
-

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie erlaubt in gewissen Situationen eine Abkehr vom „guten Zustand“ (Art. 4.4 -4.7). Aufgabe dieses Projektes ist es, die Ausweisung von Ausnahmetatbeständen nach Art. 4.4 – 4.7 in Österreich zu unterstützen.

Während für die Art. 4.6 und 4.7 bereits klare Richtlinien auf EU -Ebene über deren Anwendung existieren, gibt es für die Art. 4.4. und 4.5, die im Falle „eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes“ eine Ausnahme erlauben, noch Klärungsbedarf. Trotz einer intensiven Auseinandersetzung in der Literatur finden sich wenig konkrete Hinweise zur Vorgangsweise. Einhellig wurde festgestellt, dass es sich um eine „subjektive Unmöglichkeit“ handelt und nicht mehr um eine objektive. Auch besteht die Ansicht, dass der Interpretationsspielraum der Behörden sehr weitläufig ist.

Zielsetzung des Projektes ist es das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bei der Erstellung von Maßnahmenprogrammen im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu unterstützen. Die Arbeiten umfassen die Ermittlung der Methodik zur Ausweisung von Ausnahmetatbeständen nach Art 4.4 - 4.7, das Ermitteln der notwendigen Daten sowie die Unterstützung bei der Interpretation der Ergebnisse.

Finanzierung
Partner
Team
Thomas Dworak
Thomas Thaler
Max Grünig
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Wasser, Ausnahmetatbestände, Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaftsungspläne
Europa, Österreich