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Zukunftsfähige Vermarktung und Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland

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Zukunftsfähige Vermarktung und Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland

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Bis 2030 soll 80 % des in Deutschland erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen kommen. Damit dies gelingen kann, muss die Strommarktregulierung weiterentwickelt werden. Im Auftrag des Umweltministeriums von Baden-Württemberg untersucht Ecologic Institut verschiedene Grundsatzfragen zur Vermarktung und Förderung erneuerbarer Energien. In einem interdisziplinären Forschungsteam unter der Leitung von consentec ist Ecologic Institut für die energierechtlichen Fragen zuständig. Zentrale Themen sind Reformansätze für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die regionale Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus, die Grünstromvermarktung und die Regelungen zum Eigenverbrauch von Solarenergie.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit von Ecologic Institut ist die rechtliche Analyse folgender Themen:

  • Neugestaltung des EEG-Fördersystems: Hier wird der Vorschlag aufgegriffen, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so umzugestalten, dass die Förderung neuer Anlagen nicht mehr unter das EU-Beihilferecht fällt.
  • Regionale Steuerung: Dabei geht es insbesondere um die beihilferechtliche Bewertung der mit dem EEG 2021 eingeführten Südquote. Diese sieht vor, dass ein bestimmter Prozentsatz des Ausschreibungsvolumens für Windenergieanlagen an Land bevorzugt an Projekte im Süden vergeben werden sollen. Da die Vorgaben für die Förderung nach dem EEG 2021 derzeit generell dem EU-Beihilferecht und damit der Genehmigung durch die EU-Kommission unterliegen, muss die beabsichtigte Einführung einer Südquote im Zusammenhang mit einer möglichen Neugestaltung des EEG-Fördersystems ebenfalls beihilferechtlich neu beurteilt werden.
  • Grünstromvermarktung: Die europäische Erneuerbare Energien-Richtlinie sieht vor, dass für Strom aus erneuerbaren Quellen handelbare Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Deutschland hat sich jedoch entschieden, für EEG-geförderten Strom keine Herkunftsnachweise auszustellen (Doppelvermarktungsverbot). Im Vorhaben wird der deutsche Ansatz vor dem Hintergrund der aktuellen Marktbedingungen evaluiert und es werden verschiedene Reformoptionen geprüft.
  • Neugestaltung der Regelungen zum Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen: Es werden Reformoptionen geprüft, wie das Fördersystem so angepasst werden kann, dass die ehrgeizigen Ausbauziele auf Bundes- als auch Landesebene erreicht werden können.
Zukunftsfähige Vermarktung und Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland

Kontakt

Finanzierung
Partner
Team
Katharina Umpfenbach
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Deutschland