Evaluierung des Beitrags der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Wasser- und Hochwasserpolitik
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Ein Konsortium mit dem Ecologic Institut wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, zu untersuchen, wie die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums (RDP) und die operationellen Programme (OP) des Kohäsionsfonds die Umsetzung von EU-Wasser- und Hochwasserrichtlinie unterstützen.
Die Ziele des Vorhabens sind:
- Einschätzung des Beitrags der RDPs 2014-2020 der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ziele der WRRL und der FD, Überblick auf europäischer Ebene.
- Entwicklung eines, aus WRRL- und FD-Implementierungsperspektive, optimalen RDPs.
In diesem Projekt leitete Ecologic Institut die Vorbereitung des Berichts zur europäischen Übersichts über den Beitrag der RDPs der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der WRRL und der FD. Ecologic Institut beteiligte sich darüber hinaus an der Bewertung der RDPs ausgewählter Mitgliedstaaten sowie an der Vorbereitung der Leitlinien für Mitgliedsstaaten, wie Wasser- und Hochwasserpolitik in RDPs besser integriert werden kann.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (FD) erfordert nicht nur eine starke Zusammenarbeit mit anderen Umweltgesetzen, sondern auch die Umsetzung technischer, wirtschaftlicher und Management-Maßnahmen. Beide Richtlinien berufen sich zur Ergreifung von Maßnahmen auf nationale Finanzierung und Mittel der europäischen Strukturfonds - vor allem des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Kohäsionsfonds.
Die Europäische Kommission hat wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Mittel verstärkt genutzt werden sollen, um die Umsetzung von grüner Infrastruktur und natürlicher Wasserrückhaltemaßnahmen zu unterstützen sowie die Ziele der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu erreichen. So wurden die Aussagen zur Verwendung der Finanzmittel, die im Blueprint 2012 getroffen wurden, im 4. Umsetzungsbericht der Kommission an den Europäischen Rat und das Parlament zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms im Jahr 2015 wiederholt.