Identification and Designation of Heavily Modified and Artificial Water Bodies
- Publikation
- Zitiervorschlag
European Communities 2003: Leitfaden zur Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern. CIS-Arbeitsgruppe 2.2. Luxembourg.
European Communities 2003: Guidance Document No 4. Identification and Designation of Heavily Modified and Artificial Water Bodies. Produced by Working Group 2.2 - HMWB. Luxembourg.
- Sprachen
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DeutschEnglisch
- Finanzierung
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Umweltbundesamt (UBA), Deutschland Scotland and Northern Ireland Forum for Environmental Research (SNIFFER), Großbritannien Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt), International - Verlag
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Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen), International - Jahr
- Umfang
- 129 S.
- ISBN
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92-894-5124-6
- ISSN
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1725-1087
- Projekt
- Projekt-ID
- Inhaltsverzeichnis
-
Gesamtes Inhaltsverzeichnis
0 AUFBAU DES LEITFADENS
UMSETZUNG DER RICHTLINIE: DERZEITIGER STAND
1.1 Dezember 2000: Ein Meilenstein für die Wasserpolitik
1.2 Die Wasserrahmenrichtlinie: Neue Herausforderungen für die Wasserpolitk innerhalb der EU
1.3 Was wurde bisher getan, um die Umsetzung zu unterstützen?
1.3.1 Mai 2001 —Schweden: Die Mitgliedstaaten, Notwegen und die Europäische Kommission einigen sich auf eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie
1.3.2 Die Arbeitsgruppe "Erheblich veränderte Wasserkörper"
1.4 EINLEITUNG — EIN LEITFADEN, WOZU?
2 ERHEBLICH VERÄNDERTE UND KÜNSTLICHE WASSERKÖRPER IN DER WASSERRAHMENRICHTLINIE
2.1 Bedeutung der künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper bei der Umsetzung der WRRL
2.2 Verbindungen zu anderen mit der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie befassten Arbeitsgruppen
3 STUFENWEISER ANSATZ ZUR AUSWEISUNG VON ERHEBLICH VERÄNDERTEN UND KÜNSTLICHEN WASSERKÖRPERN
4 EINZELSCHRITTE ZUR VORLÄUFIGEN EINSTUFUNG ERHEBLICH VERÄNDERTER WASSERKÖRPER
4.1 Einleitung
4.2 Ermittlung von Wasserkörpern (Schrift 1)
4.3 Handelt es sich um einen künstlichen Wasserkörper (Schritt 2)?
4.4 Screening (Schritt 3)
4.5 Bedeutende Veränderungen der Hydromorphologie (Schritt 4)
4.6 Ist es wahrscheinlich, dass der gute ökologische Zustand nicht erreicht wird? (Schritt 5)
4.7 Ist der Wasserkörper durch physikalische Veränderungen infolge von Eingriffen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert? (Schrift 6) Vorläufige Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper
5 PRÜFSCHRITTE FUR DIE AUSWEISUNG VON ERHEBLICH VERÄNDERTEN WASSERKÖRPERN (Schrifte 7-9)
5.1 Zeitplan für die Ausweisungprüfungen
5.2 Die Ausweisung ist fakultativ und iterativ
5.3 Die Ausweisungsprüfungen
5.4 Prüfschrift gemäR Artikel 4(3)(a) (Schrift 7)
5.4.1 Ermittlung von “VerbesserungsmaBnahmen” zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands (Schritt 7.1)
5.4.2 Bedeutende negative Auswirkungen auf die spezifizierten Nutzungen (Schritt 7.2)
5.4.3 Bedeutende negative Auswirkungen auf die Umwelt im weiteren Sinne (Schritt 7.3)
5.4.4 Bedeutende negative Auswirkungen und zeitliche Planung
5.5 Prüfschritt gemäß Artikel 4(3)(b) (Schritt 8)
5.5.1 Ermittlung “anderer Möglichkeiten”, mit denen die nutzbringenden Ziele erreichtwerden können (Schritt 8.1)
5.5.2 Beurteilung der “technischen Durchführbarkeit” der “anderen Möglichkeiten” (Schritt 8.2)
5.5.3 Beurteilung, ob “andere Möglichkeiten” bessere Umweltoptionen sind (Schritt 8.3)
5.5.4 Beurteilung, ob die “anderen Möglichkeiten” unverhäItnismäfig teuer sind (Schritt 8.4)
5.5.5 Wird dutch die “anderen Mögllchkeiten” em guter ökologischer Zustand erreicht? (Schritt 8.5)
5.5.6 “Andere Möglichkeiten” und zeitliche Planung
5.6 Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern im Jahr 2008 (Schrift 9)
5.7 Durchführung der Prüfschrifte gemäB Artikel 4(3)(a) + (b) (für die Schritte 7 und8)
5.7.1 Methoden zur Ermittlung bedeutender negativer Auswirkungen (zu Schritt 7)
5.7.2 Methoden für die Bewertung der “anderen Möglichkeiten” (Schrift 8)
5.7.3 Konsultative Mechanismen
5.8 Ausweisung künstlicher Wasserkörper (Schrift 9)
5.8.1 Müssen alle künstlichen Wasserkörper ausgewiesen werden?
5.8.2 Anwendung des Prüfschrittes gemäB Artikel 4(3)(a)
5.8.3 Anwendung des Prüfschrittes gemät Artikel 4(3)(b)
6 REFERENZBEDINGUNGEN UND UMWELTZIELE FÜR ERHEBLICH VERÄNDERTE UND KÜNSTLICHE WASSERKÖRPER (SCHRITTE 10 + 11)
6.1 Einleitung
6.2 Ermiftlung des höchsten ökologischen Potenzials (Schritt 10)
6.2.1 Auswahl der geeigneten Qualitätskomponenten für das höchste ökologische Potenzial (Schritt 10.1)
6.2.2 Festlegung der hydromorphologischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzial (Schritt 10.2)
6.2.3 Festlegung der chemisch-physikalischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzial (Schritt 10.3)
6.2.4 Festlegung der biologischen Parameter für das höchste ökologische Potenzial (Schritt 10.4)
6.3 Festlegung des guten ökologischen Potenzials (Schritt 11)
6.4 Ausarbeitung von Berichten und Karten für die erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper
7 QUERVERBINDUNGEN UND AUSBLICK
7.1 Uberblick über MaBnahmen und deren Kosten im Rahmen des Ausweisungsverfahrens für die erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper
7.2 Zeitliche Planung im ersten Planungszyklus der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete
7.3 Erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper in zukünftigen Planungszyklen der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete
7.4 Schlussfolgerung und Ausblick
8 ANNEX
8.1 Glossar
8.2 Erheblich veränderte Wasserkörper und Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete (erste Planungsphase)
8.3 Komponenten der erheblich veränderten Wasserkörper in der WRRL (Originlatext)
8.4 Begriffsbestimmungen
8.5 Quellenverzeichnis
8.6 Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppen
8.7 Liste der Fallstudien - Schlüsselwörter
Kampa, Eleftheria und Wenke Hansen 2004: Heavily Modified Water Bodies. Synthesis of 34 Case Studies in Europe. [International and European Environmental Policy Studies]. Berlin Heidelberg: Springer.
Erheblich veränderte Wasserkörper im Flusseinzugsgebiet der Donau
- Dauer
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- Finanzierung
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United Nations Office for Project Services (UNOPS), International United Nations Development Programme (UNDP), International Global Environment Facility (GEF), International United Nations Development Programme Danube Regional Project (UNDP-DRP), International
Dachbericht 2004 – Erheblich veränderte Wasserkörper im Flusseinzugsgebiet der Donau
- Dauer
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- Finanzierung
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United Nations Office for Project Services (UNOPS), International United Nations Development Programme (UNDP), International Global Environment Facility (GEF), International United Nations Development Programme Danube Regional Project (UNDP-DRP), International
Vortrag:Erheblich veränderte Wasserkörper in der Wasserrahmenrichtlinie
- Datum
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- Ort
- Belluno, Italien