The Links Between Reporting Requirements under the UNFCCC and EU Governance of 2030 Targets
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Bodle, Ralph und Umpfenbach, Katharina (2015): The links between reporting requirements under the UNFCCC and EU governance of 2030 targets. Policy Brief for the European Climate Foundation, Ecologic Institute, Berlin.
Sowohl auf internationaler Ebene als auch in der Europäischen Union (EU), verhandeln die Regierungen derzeit über zukünftige Ansätze zur Eindämmung des Klimawandels. Auf beiden Ebenen ist eine der Kernfragen, wie die Implementierung vereinbarter Ziele und Maßnahmen nachverfolgt werden kann. In dieser Debatte über geeignete Governance-Instrumente sind Planungs- und Berichtspflichten von entscheidender Bedeutung. In diesem Policy Brief analysieren Ralph Bodle und Katharina Umpfenbach das Verhältnis zwischen aktuellen und zu erwartenden Berichtspflichten im Rahmen der UNFCCC auf der einen Seite und dem EU-internen Governance-System auf der anderen Seite. Der Policy Brief steht als Download zur Verfügung.
Der Policy Brief enthält zunächst einen Überblick über das Verhältnis zwischen dem internationalen Klimaregime und der EU. Er umreißt darüber hinaus die bestehenden Berichtspflichten auf internationaler Ebene und skizziert, welche Änderungen nach 2020 eintreten können. Anschließend beleuchtet der Policy Brief die Auswirkungen der internationalen Entwicklungen auf die gegenwärtige Debatte über die Ausgestaltung eines wirksamen europäischen Governance-Systems für die Dekade 2020 bis 2030.
Kernaussagen des Policy Briefs sind:
- Es ist gegenwärtig noch nicht klar, ob und wie die bestehenden internationale Berichts-pflichten auf das post-2020 Klimaregime übertragen werden können. Das neue System wird auf Vorschlägen für nationale Minderungsbeiträge (intended nationally determined contributions, INDCs) basieren. Angesichts des aktuellen Verhandlungsstands vor Paris scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass das internationale post-2020 Regime zu einem Treiber für einen robusteres Governance-Systems in der EU werden wird.
- Allerdings steht es der EU frei, über eine bloße Einhaltung der bestehenden internationalen Regeln hinaus zu gehen. Durch eine beispielhafte Governance kann die EU als Vorbild wirken und Praxisbeispiele schaffen, die dann auf der internationalen Ebene aufgegriffen werden können.
- Argumente zugunsten einer "light touch" Governance auf EU-Ebene, die sich auf die geringere Stringenz des UNFCCC-System berufen, sind nicht haltbar. Sie missdeuten das Verhältnis zwischen den beiden Governance-Ebenen.
- Die internationale Governance-Ebene spielt bei der strategischen Bewertung der Frage, welche Rechtsinstrument(e) für die Umsetzung gestraffter Planungs- und Berichtspflichten auf EU-Ebene verwendet werden sollten, praktisch keine Rolle.