Streamlining Planning and Reporting Requirements in the EU Energy Union Framework
An opportunity for building consistent and transparent strategies
- Publikation
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Umpfenbach, Katharina (2015): Streamlining planning and reporting requirements in the EU Energy Union framework. An opportunity for building consistent and transparent strategies, Ecologic Institute, Berlin.
Die EU diskutiert derzeit zwei überlappende politische Strategien: den Klima- und Energierahmen für die Dekade 2020 bis 2030 und die Strategie für eine Energieunion. Übergeordnetes Ziel ist es, ein nachhaltiges, sicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem aufzubauen. In den nun anstehenden Gesetzgebungsprozessen zur Festschreibung konkreter Maßnahmen müssen sich die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auch auf einen wirksamen Governance-Rahmen einigen, der sicherstellen kann, dass die EU ihre Ziele erreicht. Als ein Schlüsselelement des reformierten System beabsichtigt die EU, die bisherigen Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und der Kommission zu straffen. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand gesenkt und gleichzeitig die Koheränz in der Energie- und Klimapolitik erhöht werden. Aber wie könnte ein solches Berichtssystem in der Praxis aussehen? In einer neuen Studie des Ecologic Instituts untersucht Katharina Umpfenbach die Chancen und Risiken von vier konkreten Optionen. Die Studie steht zum Download zur Verfügung.
Die Studie:
- enthält eine Bestandsaufnahme der bestehenden Planungs- und Berichtspflichten in dem von der Energieunion abgedeckten Feld und identifiziert Dopplungen, Lücken und Inkonsistenzen.
- beurteilt Chancen und Risiken von vier Optionen zur Straffung der Berichtspflichten. Die Bewertungskriterien wurden dabei von übergeordneten Prinzipien der guten Regierungsführung und von den Erwartungen der Mitgliedstaaten und EU-Institutionen abgeleitet.
Die empirische Grundlage der Studie ist eine Analyse der Lücken, Dopplungen und Widersprüche in den bestehenden Planungs- und Berichtspflichten (bis 2020). Diese Analyse ergab, dass formalisierte Planungsprozesse für die mittlere Frist auf die Bereiche Erneuerbaren-Förderung, Energieeffizienzpolitik und Netzplanung beschränkt sind. Eine vorausschauende Planung zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und für die Vollendung des Energiebinnenmarktes fehlt. Überschneidungen und Doppelarbeit existiert zwischen den Planungs- und Berichtsanforderungen im Bereich Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Dopplungen betreffen z. B. die Auflisung von Politikmaßnahmen und die zugrunde gelegten Szenarien zur zukünftigen Treibhausgas- und Energieverbrauchsentwicklung. Überlappungen gibt es auch auch zwischen der Berichterstattung zum europäischen Binnenmarkt für Strom und ähnlichen Anforderungen in der Erneuernbaren-Energien-Richtlinie. Mit fortschreitender Markt- und Netzintegration der Erneuerbaren werden diese Überschneidungen voraussichtlich weiter zunehmen. Außerdem könnte neue Doppelarbeit entstehen, wenn die EU zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Versorgungssicherheit verabschiedet.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wurden die folgenden Optionen für ein künftiges gestrafftes System untersucht:
- Energieunionsstrategien: Integration der bestehenden Planungs- und Berichtspflichten für das gesamte Portfolio der Energieunion;
- Niedrigemissionsstrategien: Integration der Planungs- und Berichtspflichten zum Klimaschutzziel im Rahmen der ESD, MMR, ETS und der LULUCF-Entscheidung mit den Berichtspflichten unter den Erneuerbaren- und Effizienzrichtlinien (während zum Binnenmarkt und zur Energiesicherheit separate Berichtsstränge erhalten bleiben).
- Nachhaltige Energiestrategien: Integration der Planungs- und Berichtspflichten, die derzeit separat unter der Effizienz- und unter der Erneuerbaren-Richtlinie erfolgen (mit getrennten Berichtssträngen zum Klimaschutz, zur Energiesicherheit und zum Energiebinnenmarkt).
- Sektorspezifische Strategien: Neustrukturierung der bestehenden Planungs- und Berichtspflichten in fünf sektorspezifische Pläne und Berichte zu Strom, Verkehr, Gebäuden, Abfall und Industrie sowie Landwirtschaft und Landnutzung.