Zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zur Reduzierung der anthropogenen Treibhausgasemissionen hat die Europäische Gemeinschaft eine Richtlinie für ein europäisches Emissionshandelssystem erarbeitet. Ecologic ist vom Bundesumweltministerium damit beauftragt worden, die rechtlichen Voraussetzungen der Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland zu analysieren und einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie zu erarbeiten. Hieran anknüpfend wird von Ecologic ein Gesetzesentwurf zur Einführung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in Deutschland erstellt.
Die Einführung eines Systems zum Handel mit Berechtigung zur Emission von Treibhausgasen in Deutschland hat sich in den Rahmen des bestehenden nationalen Rechts einzufügen, wobei neben dem deutschen Recht auch europäische und internationale Vorgaben zu beachten sind. Die Studie beschäftigt sich umfassend mit den verfassungsrechtlicher Vorgaben für die Zuteilung von Emissionsrechten durch den Staat, insbesondere werden verschiedene Modelle zur Berücksichtigung von sog. "early actions" einer rechtlichen Beurteilung am Maßstab der Grundrechte und des europäischen Beihilferechts unterzogen. Es werden grundsätzliche Fragen erörtert, wie die Vereinbarkeit des neuen Instruments mit bestehendem Immissionsschutzrecht, wie auch Einzelprobleme des Emissionshandels von Fragen des Rechtsschutzes und Vertrauenschutzes im Zusammenhang mit den verschiedenen Betreiberpflichten und bei der Erhebung von dem System zugrunde zu legenden Daten, über das sog. "Pooling" von Anlagen bis hin zu banken- und wertpapieraufsichtsrechtlichen Fragen. Im Hinblick auf die formelle Umsetzung der Richtlinie wird untersucht, durch welche Rechtsakte die Richtlinie umgesetzt werden kann, insbesondere inwieweit es eines Gesetzes bedarf und welche Regelungen durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift getroffen werden können.
Das sich hieran anknüpfende Folgeprojekt sieht die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie - in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium, vor. In der Fortführung umfasst das Forschungsvorhaben ausserdem die Einführung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Clean Development Mechanism, Joint Implementation) in Deutschland. Hierzu wird von Ecologic ein Gesetzesentwurf erstellt, der europäische Vorgaben der sog. Linking Directive sowie die internationale Beschlusslage (Kyoto-Protokoll, UNFCCC, Marrakesh Accords) zu diesen Mechanismen umsetzt.