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Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Ecologic Instituts und Spenden

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Für den Jahresabschluss 2012 des Ecologic Instituts wurde am 8. Mai 2013 der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt. Die Jahresabschlüsse des Ecologic Institut werden jährlich unter Beachtung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts von Steuerberatern erstellt und veröffentlicht. Seit dem Jahr 2005 werden die Jahresabschlüsse darüber hinaus von Wirtschaftsprüfern geprüft und uneingeschränkt und ohne Einwendungen bestätigt. Die Jahresabschlüsse stehen online zur Verfügung.

Das Ecologic Institut hat sich auf gemeinnützige Ziele und ethische Standards verpflichtet. Eine Gewinnausschüttung ist untersagt. Das Ecologic Institut ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für diese gemeinnützigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Dies wird jährlich bestätigt, zuletzt mit dem Freistellungsbescheid [pdf, 32 kB, Deutsch] des Finanzamtes für Körperschaften I von Berlin, Steuer-Nummer. 27/603/50320 vom 02. August 2012.

Mit Ihrer Spende können wir umweltpolitisch Notwendiges und Zukunftsweisendes tun, das über die Projektarbeit hinausgeht. Zudem helfen Sie uns dabei, finanziell und damit auch politisch unabhängig zu bleiben. Durch Ihre Hilfe bekommt das Ecologic Institut mehr Gewicht – als international denkende, kompetente Stimme für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Bitte spenden Sie und helfen Sie uns, die Welt zu retten.


Source URL: https://www.ecologic.eu/8587