In diesem Projekt wurden die Ergebnisse der 1. Ad Hoc-Arbeitsgruppe Zugangsregelungen zu genetischen Ressourcen in Bonn am 22.-26. Oktober 2001 untersucht. Die daraus resultierende Studie diente als Vorbereitung der deutschen Verhandlungsposition für die sechste Konferenz der Vertragsparteien der Konvention über die biologische Artenvielfalt.
Die in dieser Studie abgegebenen Empfehlungen zur deutschen Verhandlungsposition stützen sich auf die Bewertung der deutschen Interessen im Zusammenhang mit dem Zugang zu und Vorteilsausgleich von genetischen Ressourcen. Die deutschen Interessen sind vielschichtig. Deutschland gehört zu den Nutzern genetischer Ressourcen - sowohl für industrielle als auch für Forschungszwecke - und engagiert sich zudem stark im Bereich der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen. Deutschland ist zudem Vertragspartei der Konvention über die biologische Vielfalt und hegt deshalb ein allgemeines Interesse an ihrer Umsetzung. Gleichzeitig ist Deutschland aber auch Vertragspartei der Übereinkommen der Welthandelsorganisation und ist darum an die in diesen Verträgen enthaltenen Bestimmungen gebunden.