Unterstützung der Ad-hoc Arbeitsgruppen zu Hydromorphologie und Artikel 4(7) der WRRL
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In dem aktuellen Arbeitsprogramm 2016-2018 der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), einigten sich die Wasserdirektoren der europäischen Länder spezifische Ad-hoc Arbeitsgruppen (ATGs) zu folgenden Themen einzurichten: (1) Best practice und Anleitung zu Hydromorphologie und (2) Handlungsanleitung für die Umsetzung von Artikel 4(7) zu Ausnahmen bei physischen Veränderungen von Wasserkörpern. Ecologic Institut und sein Partner Fresh Thoughts wurden damit beauftragt die GD Umwelt der Europäischen Kommission bei wissenschaftlichen, sozioökonomischen und technischen Fragen im Rahmen der Aktivitäten der ATGs zu Artikel 4(7) und Hydromorphologie zu unterstützen.
Die konkrete Ziele des Projektes sind folgende:
- Vorbereitung eines kick-off Workshops der ATG zu Artikel 4(7).
- Vorbereitung einer ersten Version der Handlungsanleitung zur Umsetzung von Artikel 4(7).
- Unterstützung der Aktivitäten der ATG Hydromorphologie zur Harmonisierung von Guten Ökologischen Potenzial (GÖP). Das beinhaltet:
- die Veröffentlichung eines Berichts zum Vergleich von Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Festlegung von GÖP,
- die Vorbereitung und Prüfung von Fallstudien zum Vergleich der Festlegung von GÖP in unteschiedlichen Ländern und
- die Vorbereitung eines Workshops zum Vergleich der Festlegung von GÖP.
- Vorbereitung eines kick-off workshop der Arbeitsgruppe ECOSTAT Hydromorphologie zum Thema Monitoring und Bewertungsmethoden von Hydromorphologie.