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Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel

Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel
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Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel

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Das Projekt entwickelt die technischen Richtlinien für die Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel. Es identifiziert die relevanten Daten und Methodologien und bewertet, inwiefern die bestehenden Leitlinien der Europäischen Kommission zur Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen auf den Flugverkehr Anwendung finden können. Auf dieser Grundlage entwirft das Projekt Erweiterungen der bestehenden Leitlinien im Hinblick auf die Erfassung und Überwachung der Basisdaten und jährlichen Emissionsdaten des Flugverkehrs.

Überwachung und Berichterstattung der Emissionsdaten sind entscheidend für das Funktionieren des Emissionshandels und der Schlüssel zu seiner Effektivität in Bezug auf die Umwelt. Bei der erstmaligen Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel beziehen sich Überwachung und Berichterstattung auf zwei Bereiche:

  • Für ihre Anträge auf Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten müssen Flugzeugbetreiber überprüfte Tonnenkilometerdaten beifügen.
  • Die Flugzeugbetreiber müssen ihre Emissionen laufend überwachen und jährlich einen überprüften Emissionsbericht abgeben.

Das Projekt unterstützt die Europäische Kommission bei der Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Es identifiziert die erforderlichen Änderungen der bestehenden Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung von Emissionen der bisher einbezogenen anderen Sektoren und entwickelt neue Leitlinien für Emissionen des Flugverkehrs. Dazu führt das Projekt auch ein Konsultationsverfahren durch.

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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Umweltrecht, Europarecht, Emissionshandel, Flugverkehr, Überwachung, Berichterstattung
Europa