Zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zur Reduzierung der anthropogenen Treibhausgasemissionen hat die Europäische Gemeinschaft eine Richtlinie für ein europäisches Emissionshandelssystem erarbeitet. Ecologic ist vom Bundesumweltministerium damit beauftragt worden, die rechtlichen Voraussetzungen der Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland zu analysieren und einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie zu erarbeiten. Hieran anknüpfend wurde von Ecologic ein Gesetzesentwurf zur Einführung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in Deutschland erstellt.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens hat Ecologic das BMU insbesondere bei der Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Rechtssetzungsvorhaben zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) sowie den konkretisierenden Rechtsverordnungen (Zuteilungsverordnung 2007 sowie Emissionshandelskostenverordnung 2007) unterstützt. Dies umfasste die Erarbeitung der entsprechenden Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfe.
Inzwischen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die Kontoeröffnungen im Emissionshandelsregister sowie die Ausgabe von 495 Mio. kostenlosen Emissionsberechtigungen für 2005 abgeschlossen. Mit Vollzug der rechtlichen Grundlagen des Emissionshandels ergeben sich eine Vielzahl von Rechtsfragen, die von Ecologic begleitend rechtsgutachterlich gewürdigt werden.
Daran anknüpfend umfasste das Forschungsvorhaben die Unterstützung des BMU in der Erstellung eines Gesetzesentwurfes zur Einführung der projektbasierten Mechanismen (Clean Development Mechanism, Joint Implementation) des Kyoto-Protokolls. Als rechtliche Rahmenvorgaben waren auf europäischer Ebene die sog. Linking Directive, auf völkerrechtlicher Ebene das Kyoto-Protokoll, die Klimarahmenkonvention und die sog. Marrakesh Accords zu analysieren.
Mit dem inzwischen von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen werden zum einen die Rechtsgrundlagen für die Erzeugung von Emissionsgutschriften aus derartigen Projekttätigkeiten unter Beteiligung Deutschlands als Gast- oder Investorstaat geschaffen. Zum anderen ermöglichen die Regelungen eine Nutzung von Gutschriften aus derartigen Projekttätigkeiten im Rahmen des Emissionshandels. Ecologic unterstützt das BMU in der Klärung der sich aus dem Vollzug dieses Gesetzes ergebenden Rechtsfragen sowie in der Erarbeitung von konkretisierenden Rechtsverordnungen.