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Verbraucherrechte in internationalen Handelsabkommen

 
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Verbraucherrechte in internationalen Handelsabkommen

Publikation
Zitiervorschlag

Pitschas, Christian und Christiane Gerstetter 2017: Verbraucherrechte in internationalen Handelsabkommen. Verbraucherzentrale Bundesverband: Berlin.

Grundsätzlich kann verstärkter internationaler Handel Verbrauchern und Verbraucherinnen Zugang zu preisgünstigen oder qualitativ hochwertigen Produkten verschaffen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Regeln in Handels- und Investitionsabkommen die Freiheit der beteiligten Staaten beschränken, auf nationaler Ebene Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen. Viel hängt also von der Ausgestaltung der Abkommen ab. Eine Studie, die Christiane Gerstetter, Senior Fellow bei Ecologic Institut, gemeinsam mit Christian Pitschas im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband verfasst hat, gibt einen Überblick über den Bestand an Verbraucherrechten in neueren Handelsabkommen.

Die Studie analysiert Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) sowie die bilateralen Abkommen der EU mit Kanada (CETA), Korea und Vietnam, das Handelsabkommen der USA mit Korea und das transpazifische Partnerschaftsabkommen (TPP). Ein Ergebnis der Analyse ist, dass sich die für VerbraucherInnen relevanten Regeln in den Abkommen im Großen und Ganzen gleichen, auch wenn es Unterschiede im Detail gibt.

Empfohlen wird eine Weiterentwicklung der vorhandenen verbraucherbezogenen Regeln insbesondere bezüglich der folgenden Aspekte:

  • Die Schutzgüter der allgemeinen Ausnahmevorschriften sollten um das spezifische Schutzgut "Verbraucherschutz" ergänzt werden.

  • Das  Recht der Vertragsparteien, den Dienstleistungshandel zur Verfolgung öffentlicher Interessen zu regulieren, sollte in Handelsabkommen stärker hervorgehoben werden. Zudem sollten die Kriterien für die Erbringung einer Dienstleistung in Ausübung hoheitlicher Gewalt  deutlicher formuliert werden, da solche "öffentlichen" Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Kapitel über Dienstleistungen ausgenommen sind.

  • In Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr sollten sowohl die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten als auch die Bestimmungen über den Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen gegen irreführende und betrügerische Geschäftspraktiken präziser und verbindlicher gefasst werden.

  • Regelungen sollte getroffen werden, wonach Verbraucherorganisationen stärker in Konsultationen und Diskussionen zur Umsetzung der jeweiligen Handelsabkommen einbezogen werden.

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Sprachen
Deutsch
Englisch
Autorenschaft
Dr. Christiane Gerstetter
Finanzierung
Jahr
Umfang
52 S.
Projekt
Projekt-ID
Inhaltsverzeichnis
Schlüsselwörter
Handel, WTO, Verbraucherschutz, CETA, TPP, Dienstleistungen, Datenschutz
EU, Kanada, Korea, USA