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Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020, insbesondere Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung

| Fotolia © Heng kong Chen L
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Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020, insbesondere Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung

Projekt
Dauer
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Mit diesem Projekt unterstützt das Ecologic Institut die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei der Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union für die Zeit nach 2020. Der Fokus des Projekts liegt insbesondere auf der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 – 2030) und darüber hinaus. Ziel ist es, durch statistische Analysen, Modellierung und Fallstudien einen neuen Blick auf verschiedene Facetten der Carbon-Leakage-Diskussion zu werfen, gängige Annahmen zu überprüfen und mögliche Ausgestaltungsoptionen zu diskutieren.

"Carbon Leakage" beschreibt das Phänomen, dass die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unter-nehmen durch Klimapolitik leidet, und sie dieser Belastung entgehen, indem sie ihre Produktion ins Ausland verlagern. Wie relevant dieses Phänomen in empirischer Hinsicht ist, bleibt umstritten. Ungeachtet dessen bleibt die Diskussion politisch hoch relevant für die Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels – insbesondere was die Regeln zur Zuteilung für Industrieunternehmen anbelangt.

Das Arbeitspaket 1 dient dazu, den Begriff "Carbon Leakage" genauer zu klären und die wesentlichen Faktoren zu bestimmen, die einen Einfluss auf Carbon Leakage haben. Bestandteile sind im Einzelnen eine Begriffsabgrenzung und literaturbasierte Diskussion des Konzepts Carbon Leakage und seiner verschiedenen Aspekte; eine Auswertung aktueller Trends und Entwicklungen bei Auslandsinvestitionen sowie eine Übersicht über große Investitionsvorhaben als Kontext für eine mögliche Investitionsleakage; sowie eine Diskussion über die Ausgestaltung des EU Innovation Funds als mögliches zukünftiges komplementäres Instrument zum Emissionshandel. Im Mittelpunkt steht dabei der Frage, ob und wie der Innovation Fund die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen nutzen soll, um disruptive Innovationen für emissionsmindernde Technologien in verschiedenen Industriesektoren zu fördern.

Arbeitspaket 2 analysiert, wie stark die Diskrepanz zwischen der Klimapolitik der EU und der ihrer Haupthandelspartner tatsächlich ausfällt. Die Bearbeitung erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird für bis zu acht ausgewählte Sektoren untersucht, welche Länder die wichtigsten Handelspartner der EU sind, welchen klimapolitischen Instrumenten in diesen Ländern in den jeweiligen Sektoren zur Anwendung kommen, und wie sich das klimapolitische Ambitionsniveau im Vergleich zum EU-ETS einordnen lässt. Dabei geht die Analyse sowohl auf die bereits umgesetzte Politik ein, als auch auf Maßnahmen, die angekündigt sind und sich noch in der Umsetzung befinden. In einem zweiten Schritt werden mit Hilfe des PACE-Modells Szenarien modelliert, wie sich das Leakage-Risiko für ausgewählte Branchen entwickelt, wenn dem EU-ETS unterschiedlich restriktive Klimapolitiken auf Seiten der Handelspartner gegenüberstehen, und wie sich das unterschiedliche Ambitionsniveau auf Emissionsverlagerungen, Produktionsverlagerungen und veränderte Handelsströme auswirken könnte.

Das Arbeitspaket 3 beschäftigt sich mit indirekten CO2-Kosten im Rahmen des EU-ETS und der Ausgestaltung der entsprechenden Kompensationsregelungen in den Mitgliedsländern der EU. In einem ersten Schritt wird dazu eine Bestandsaufnahme der Kompensationsregelungen für indirekte CO2-Kosten durchgeführt. Im zweiten Schritt werden bestimmte Faktoren und Annahmen der Kompensationsregelungen überprüft, unter anderem geht es dabei darum, welcher CO2-Kostenanteil im Strompreis für Industriekunden angenommen werden kann. Im dritten Arbeitsschritt wird die Höhe der Kompensationen für indirekte CO2-Kosten analysiert. Zudem werden ex-ante Analysen der Strompreiskompensationen mithilfe des rechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodells PACE durchgeführt. Im letzten Arbeitsschritt sollen konkrete Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Kompensation für indirekte CO2-Kosten in der vierten Handelsperiode erarbeitet werden.

Das Ecologic Institut leitet das Projekt und bearbeitet es in Kooperation mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Das Ecologic Institut ist federführend für Arbeitspaket 1 und 2 verantwortlich; das ZEW leitet das Arbeitspaket 3 zum indirekten Carbon Leakage.

Kontakt

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Finanzierung
Partner
Team
Sabine Lund
Robert Ostwald
Philipp Voß
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
EU ETS, Emissionshandel, Carbon Leakage, Klimaschutzpolitik, energieintensive Industrien